Zustiftung
Wenn es Ihnen am Herzen liegt, die Arbeit einer Stiftung dauerhaft zu unterstützen ohne dabei einen bürokratischen Aufwand betreiben zu müssen, dann ist die Zustiftung in eine Stiftung der geeignete Weg.
Eine Zustiftung bedeutet die dauerhafte Erhöhung des Kapitals einer bestehenden Stiftung um einen bestimmten vom Zustifter festgelegten Betrag.
Die Zustiftung wird Teil des bereits bestehenden Stiftungsvermögens. Durch die Erhöhung dieses Stiftungsvermögens wird auch dessen Ertrag erhöht.
Wenn es Ihnen am Herzen liegt, die Arbeit einer Stiftung dauerhaft zu unterstützen ohne dabei einen bürokratischen Aufwand betreiben zu müssen, dann ist die Zustiftung in eine Stiftung der geeignete Weg.
Eine Zustiftung bedeutet die dauerhafte Erhöhung des Kapitals einer bestehenden Stiftung um einen bestimmten vom Zustifter festgelegten Betrag.
Die Zustiftung wird Teil des bereits bestehenden Stiftungsvermögens. Durch die Erhöhung dieses Stiftungsvermögens wird auch dessen Ertrag erhöht.
Voraussetzungen
Eine Zustiftung ist in jeder beliebigen Höhe möglich.
Da bei der Zustiftung ohne Zweckbindung und ohne abzugrenzende Vermögensmasse kein Verwaltungsaufwand anfällt, ist auch der Einsatz geringerer Beträge sinnvoll.
Steuerliche Absetzbarkeit
Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements", das im September 2007 rückwirkend für das Jahr 2007 in Kraft getreten ist, hat sich die steuerliche Absetzbarkeit von Euro 307.000 auf Euro 1 Million erhöht. D.h., das eingebrachte Stiftungsvermögen kann bis zu einem Betrag von Euro 1 Million steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren – vom Veranlagungszeitraum der Zuwendung bis zum Ablauf der neun folgenden Veranlagungszeiträume.
Eine Zustiftung ist in jeder beliebigen Höhe möglich.
Da bei der Zustiftung ohne Zweckbindung und ohne abzugrenzende Vermögensmasse kein Verwaltungsaufwand anfällt, ist auch der Einsatz geringerer Beträge sinnvoll.
Steuerliche Absetzbarkeit
Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements", das im September 2007 rückwirkend für das Jahr 2007 in Kraft getreten ist, hat sich die steuerliche Absetzbarkeit von Euro 307.000 auf Euro 1 Million erhöht. D.h., das eingebrachte Stiftungsvermögen kann bis zu einem Betrag von Euro 1 Million steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren – vom Veranlagungszeitraum der Zuwendung bis zum Ablauf der neun folgenden Veranlagungszeiträume.
Zustiftung an die Förderstiftung "Corpus-Rütte"
Der Ertrag der Zustiftung an die Förderstiftung "Corpus-Rütte" wird direkt in deren als Satzungszweck angegebenen Stiftungsauftrag, die Unterstützung der Arbeit in der Existentialpsychologischen Bildungs- und Begegnungsstätte, geführt.
Wenn Sie Fragen haben oder gerne Informationen möchten, Andreas Pfäfflin steht Ihnen jederzeit zur Auskunft bereit:
Er ist auch über das Sekretariat Rütte zu erreichen.
Der Ertrag der Zustiftung an die Förderstiftung "Corpus-Rütte" wird direkt in deren als Satzungszweck angegebenen Stiftungsauftrag, die Unterstützung der Arbeit in der Existentialpsychologischen Bildungs- und Begegnungsstätte, geführt.
Wenn Sie Fragen haben oder gerne Informationen möchten, Andreas Pfäfflin steht Ihnen jederzeit zur Auskunft bereit:
Er ist auch über das Sekretariat Rütte zu erreichen.